ETL Steuerberatung: Finanzamt Graz – Stadt

Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns … (und das bereits in der Anlaufphase)

Zuständig für ausländische Unternehmer ohne Betriebstätte in Österreich ist das Finanzamt Graz-Stadt. Sonst ist noch das Betriebsstättenfinanzamt zuständig oder auch das Wohnsitzfinanzamt.

Finanzamt Graz-Stadt (FA68)

A-8010 Graz, Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18
Telefon: 0316 881
Telefax: 817608

Bankverbindung: PSK – Österr. Postsparkasse
IBAN: AT70 6000 0000 0553 4681, BIC: OPSKATWW
BLZ: 60000, Kto.Nr.: 5534.681
DVR: 0009687

Für die Vergabe einer Steuer- und einer UID-Nummer benötigt das Finanzamt Graz-Stadt folgende vollständig ausgefüllte Formulare:

Fragebogen anlässlich der Erteilung einer Steuernummer (Verf 19);
Wichtig: in weiterer Folge ist diese Steuernummer auf allen an das Finanzamt gerichteten Schreiben anzugeben; diese Angabe erleichtert die Identifizierung des Antragstellers und kann so das Verfahren beschleunigen;
Unterschriftsprobenblatt bei Kapitalgesellschaften (Verf 26) im Original;
Kopie des Handelsregisterauszuges und/oder des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften;
Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (U 15) im Original;
Nachweis über die Erfassung als Unternehmer (U 70) im Original.

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